Tierseuchenkassabeitrag

Gemäß Steierm. Tierseuchenkassagesetz sind Rinderhalter zur Entrichtung eines Tierseuchenkassabeitrages verpflichtet.
Dieser beträgt zur Zeit für den politischen Bezirk Feldbach € 0,90 je Rind.

Dieser Beitrag wird ohne Antragstallung von der Gemeinde übernommen.

 

 

Beim unten angeführten Link als Suchwort    Tierscheuchenkassengesetz   eingeben!

Stmk. Landesrecht

Zuständig

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